Die Mitgliedschaft in unserer Sportgemeinschaft kommt durch eine Beitrittserklärung (4) zu stande und endet nach unserer Satzung am letzten Tag des Jahres in dem der Austritt aus der Sportgemeinschaft schriftlich bis zum 30.11. des lfd Jahres erklärt wurde.
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird verteilt über das Jahr jeweils für das laufende Quartal am 1.Tag des 1. Quartalsmonats fällig und durch Einziehung erhoben.
Und das kostet bei uns die Mitgliedschaft im Monat ab dem 01.04.2015.
Personen |
Fußballabteilung (1) |
Tennisabteilung (2) |
0 -17 Jahre und Azubi/ Studenten |
7,00 Euro |
9,00 Euro |
Einzel ab dem 18. Lebensjahr |
8,50 Euro |
13,50 Euro |
Paar |
14,00 Euro |
23,00 Euro |
Paar mit 1 Kind bis zum 17.Lebensjahr |
17,50 Euro |
27,00 Euro |
Paar mit 2 und mehr Kindern bis zum |
22,00 Euro |
32,00 Euro |
1 Erwachsener mit 1 Kind bis zum |
14,00 Euro |
20,00 Euro |
1 Erwachsener mit 2 und mehr Kindern |
19,00 Euro |
26,50 Euro |
Sozialbeitrag 0 -17 Jahre |
3,50 Euro (3) |
4,50 Euro (3) |
Sozialbeitrag ab 18 Jahre |
4,25 Euro |
6,75 Euro |
Abteilung Wandern: Der monatlichen Beitrag beträgt 8,00 Euro. Die Mitglieder der Fußball- und /oder der Tennisabteilung zahlen keinen Zuzsatzbeitrag.
(1) zuzüglich einer zweckgebundenen monatlichen Umlage für die Jugendkasse pro Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von 1,00 Euro und pro Mitglied ab dem 18. Lebensjahr in Höhe vo 0,50 Euro.
(2) zuzüglich einer zweckgebundenen monatlichen Umlage für Arbeitseinsatz in Höhe von 2,50 Euro pro Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
(3) Sozialbeiträge, bitte besonders beantragen
Für Mitglieder, die der Fußballabteilung und der Tennisabteilung angehören wird der Beitrag der Tennisabteilung als Gesamtbeitrag fällig.
Für Rückfragen steht unserer Geschäftsführerin in den jeweiligen Sprechzeiten gern zur Verfügung.
(4) Bitte anklicken, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Geschäftstelle geben.